chDie Schweiz darf verbindliche Uno-Sanktionen nicht bedenkenlos umsetzen. Das hat der Europäische Menschenrechtsgerichtshof (EGMR) in Strassburg am 21. Juni 2016 entschieden. Konkret geht es um den Fall von Khalaf M. al-Dulimi. Er soll als Finanzchef der irakischen Geheimdienste unter Saddam Hussein gewirkt haben. 2003 setzte das Sanktionskomitee der Uno den Iraker auf eine schwarze Liste und stützte sich dabei auf eine Resolution des Sicherheitsrates. Die Schweiz liess in der Folg...