Im September hat der Bundesrat die Ende Jahr auslaufende Versuchsbewilligung für den elektronisch überwachten Strafvollzug verlängert. Die Verlängerung läuft bis zur Inkraftsetzung des vom ­Parlament Mitte Jahr verabschiedeten neuen Sanktionsrechts, das den elektronisch überwachten Strafvollzug gesetzlich verankert und als Vollzugsform landesweit einführt. Seit 1999 setzen die beiden Basler Kantone, Bern, Genf, Tessin und Waadt ­elektronisch überwachte Fussfesseln ein, seit 2003 auch Solothurn.

Im Gegensatz zu den ­bisherigen Bewilligungen erlaubt das neue Sanktionenrecht den Einsatz von satellitengestützten Überwachungselementen (GPS). Damit die Kantone Erfahrungen mit solchen neuen Fussfesseln sammeln können, ist der Einsatz von GPS bereits mit der neuen Bewilligung ausdrücklich gestattet. Der jeweilige Aufenthaltsort eines Bestraften wird dabei via Satellit erfasst und über das Mobilnetz an die Überwachungsstelle übermittelt. 

Die elektronische ­Fussfessel ist eine alternative ­Vollzugs-form anstelle der Verbüssung einer Strafe in Halbgefangenschaft.