Explorationsgespräche ­fallen nicht unter den Schutzbereich von Artikel 179ter des Strafgesetzbuches (StGB). Das zeigt eine rechtskräftige Verfügung der Staatsanwaltschaft des Kantons Schwyz vom 29. Juni 2017. 

Der Sachverhalt: Eine Versicherte hatte die IV-Begutachtung in einer medizinischen Abklärungsstelle (Medas) insgeheim akustisch aufgezeichnet. Aufgrund von streitigen Divergenzen zwischen den Aussagen der Gutachter anlässlich der Begutachtung...