Geschädigtenanwälte kritisieren seit Jahren, dass die Invalidenversicherung (IV) Aufträge an medizinische Gutachter vergibt, die oft einseitige Gutachten zugunsten der IV erstellen und ökonomisch von IV-Aufträgen abhängig sind (plädoyer 6/10). Auch das Bundesgericht erkannte im Medas-Urteil BGE 137 V 210 vom 28. Juni 2011 in der Abhängigkeit der Gutachter von der IV ein Risiko der Befangenheit und verlangte Korrekturen.

Das Bundesamt für ...