Schon im Jahre 1975 - lange bevor die «Fichenaffäre» zum Widerstand gegen den «Schnüffelstaat» mobilisierte - stellte der Strafrechtler Peter Noll fest, dass kaum ein anderes juristisches Thema so mit Emotionen belastet sei wie die Frage, wie weit Polizei und andere Strafverfolgungsbehörden in der Anwendung geheimer Überwachungsmethoden gehen dürfen.1 Der Bund griff denn auch regulierend in diese Materie ein, obwohl er erst viel später f&u...