Azza Soliman ist eine in Ägypten bekannte Anwältin und Frauenrechtsaktivistin. Sie gründete das «Center for Women’s Legal Assistance (CEWLA)», das sich für die Gleichheit der Geschlechter einsetzt und Frauen in Gerichtsprozessen beisteht. Gegenwärtig leitet sie die Nichtregierungsorganisation (NGO) «Lawyers for Human Rights». Sie geriet 2015 erstmals ins Visier der politisierten Justiz ­Ägyptens: Damals wurde sie der Störung der öffent­lichen Ordnung angeklagt, weil sie als Augenzeugin gesehen hatte, wie ­Polizisten an einer friedlichen Kundgebung eine ­Aktivistin erschossen hatten.

Seit November 2016 geht der ägyptische Staat ­erneut gegen Azza Soliman vor: Seither sind die ­persönlichen Bankguthaben der Anwältin wie auch jene ihrer NGO blockiert, zudem wurde Azza Soliman an der Reise an ein Menschenrechtsseminar in ­Jordanien gehindert. Die Massnahmen gegen ­Soliman stehen in Zusammenhang mit den immer ­drastischeren Repressionen gegen NGOs und ­unabhängige Menschenrechtsanwälte in Ägypten. 

Am 7. Dezember verhaftetete die Polizei Soliman und führte sie einem Untersuchungsrichter vor. Dort wurde sie mit dem Vorwurf konfrontiert, für die ­«Lawyers for Human Rights» ausländische Gelder entgegengenommen zu haben in der Absicht, damit Ägypten zu schaden und Steuern zu hinterziehen. Der Richter ordnete die Freilassung unter Kaution an. Das Verfahren gegen sie läuft weiter. Die Blockierung von Vermögenswerten und Reiseverbote sind ein ­Mittel, zu dem das Regime Sisi immer häufiger greift, um die Aktivitäten von NGOs und unabhängigen Menschenrechtsanwälten zu unterdrücken. Allein im vergangenen Jahr waren mindestens sieben ­Menschenrechtsverteidiger von der Einfrierung von Geldern betroffen. Zwölf wurden mittels Reise­verboten daran gehindert, an Informations- oder ­Bildungsveranstaltungen im Ausland aufzutreten.