Die Zahl der Rückfälle von Bestraften sinkt seit Jahren kontinuierlich. Das zeigt die schweizerische Strafurteilsstatistik. Vergleicht man die Quote der wegen eines Vergehens oder Verbrechens Verurteilten, die innert drei Jahren rückfällig wurden in den Jahren 1987 und 2012, zeigt sich: Männer wurden 1987 zu 26,1 Prozent rückfällig, 2012 nur noch zu 20,6 Prozent. 

Das gleiche Bild bei Frauen, aber auf tieferem Niveau: Sie verbesserten sich in der gleichen Periode von 21,5 auf 14,3 Prozent. Die Rückfälle gingen auch nach Alterskategorien, Anzahl Verurteilungen, Typ und Schweregrad des Rückfalldelikts kontinuierlich zurück. Nur gerade bei über- 40-jährigen Männern mit mindestens zwei Vorstrafen stieg die Rückfallhäufigkeit laut den Zahlen des Bundesamts für Statistik seit 1987 ganz leicht.

Diese Entwicklung zeigt: Das im Jahr 2007 in Kraft getretene neue Sanktionsrecht mit dem Abschied von kurzen unbedingten Freiheitsstrafen und der Einführung von bedingten Geldstrafen hat die Rückfallhäufigkeit verringert. Daniel Fink, Lehrbeauftragter für Kriminologie an den Universitäten Lausanne und Luzern wagt die Hypothese, dass bedingte Strafen positivere Auswirkungen auf die Rückfallgefahr haben als unbedingte Strafen.

Trotzdem hat das eidgenössische Parlament das Rad der Zeit zurückgedreht. Ab dem nächsten Jahr werden die kurzen Freiheitsstrafen wieder eingeführt und die Möglichkeit von Geldstrafen reduziert.