Der Zürcher Rechtsanwalt Matthias Studer staunte nicht schlecht, als er 2001 während seines Praktikums in der Türkei eine ältere Version des Forstmoser-Klassikers zum Gesellschaftsrecht im Büchergestell fand und die darin gelesenen Erkenntnisse über die Verjährung von Verantwortlichkeitsansprüchen problemlos auf einen Fall im türkischen Recht anwenden konnte. Ebenso beeindruckt war Ahmet Kut, Rechtsanwalt bei Walder Wyss & Partner in Züric...