«Es sind weitere Normen nötig, um dem Stockwerkeigentum eine Zukunft zu geben. So muss zum Beispiel der Minderheitenschutz beschränkt werden, da er dringend notwendige bauliche Veränderungen verhindern kann.»
Meinrad Huser, Rechtsberater, Zug
«Der Aufklärungspflicht einer Urkundsperson kommt beim Stockwerkeigentum eine immer grössere Bedeutung zu, da das Konstrukt der Stockwerkeigentümergemeinschaft nach wie vor weitgehend unbekannt ist.»
Matthias Eisenhut, Notar-Stellvertreter, Bülach
«Der Unterschied zwischen Nutzungsänderung und Zweckänderung bei der Anpassung von Reglementen ist äusserst klein. Mit den Folgen – Einstimmigkeit oder qualifiziertes Mehr – hat sich die Rechtsprechung noch nicht oft auseinandergesetzt.»
Marianne Schaub-Hristic, Rechtsanwältin, Winterthur
«Vor dem Kauf von Stockwerkeigentum empfiehlt sich die gründliche Prüfung sämtlicher Reglemente, Protokolle, Beschlüsse und Gründungsdokumente der Stockwerkeigentümergemeinschaft.»
Barbara Steinbacher, wissen-schaftliche Assistentin, Zürich
«Bei der Beantwortung konkreter Fragen der Stockwerkeigentümer spielt die Psychologie eine entscheidende Rolle.»
Niklaus Hutzli, Rechtsanwalt, Thun
«Einige Tipps waren sehr praktisch: etwa die Empfehlung, Massnahmen gegen problematische Stockwerkeigentümer schriftlich zu dokumentieren.»
Julia Bachmann, juristische Mitarbeiterin, Studentin, Hochdorf
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden