«Der Start ist geglückt und die Umsetzung hat zu ­keinen Verwerfungen ­geführt. Der Schutz und die Selbstbestimmung der Betroffenen haben heute den gebotenen Stellenwert.»

Ignaz Heim, KESD Bezirk Bremgarten, Wohlen AG

«Im Ausländer- und ­Asylrecht schrecken ­unartikulierte nationale Interessen die Behörden vor der Ausschöpfung 
der Auslegungs­spielräume ab. Im ­Kindes- und Erwachsenen­schutzrecht ist die Aushandlung der Praxismuster noch im Gang.» 

Klausfranz Rüst-Hehli, Kindes­verfahrensvertreter, Engelburg SG

«Trotz der starken Ver­einheitlichung des Rechts stelle ich grosse Unterschiedein der ­Arbeitsweise der Behörden fest. 
Die starke Verrechtlichung der Prozesse scheint nicht immer ein Vorteil für die Betroffenen zu sein.»

María Paz Olave Bórquez, Berufsbeiständin, Soziale Dienste Region Lenzburg 

«Noch immer herrscht eine ­Ungleichheit gegenüber ledigen Frauen und ihren Kindern. Es sind weitere ­Anpassungen und Veränderungen im Gesetz notwendig.» 

Rita Schmid, Mediatorin /Supervisorin, Wil SG

«Eine Systemumstellung in dieser Grössenordnung ­benötigt Zeit – vieles läuft schon sehr gut.» 

Manuela Leemann,Sandra Brechbühl, Juristische Mitarbeiterinnen bei der Direktion des Inneren Kanton Zug

«Die Mitwirkung ­Freiwilliger kann die soziale Abstützung der Kindes- und Erwachsenenschutz­behörden in willkommener Weise verstärken.»

Christof Bläsi, Rechtsanwalt und Notar, St. Gallen