Die Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) lässt in einem Scheidungsverfahren vieles offen und erweist sich in der Anwendung wenig bürgernah. Entsprechend vielfältig und für Rechtsuchende oft nicht abschätzbar ist die praktische Umsetzung bei den Gerichten. Nachfolgend sollen einige wenige Aspekte des Verfahrens aus der Sicht des Gerichts näher beleuchtet werden, ohne damit die Richtigkeit oder wenigstens die Angemessenheit abweichender Auffassungen in Zweifel ...