Das Bundesgericht hat im Dezember 2017 zwei gleichzeitig publizierte Grundsatzentscheide von erheblicher Bedeutung erlassen (8C_841/2016 und 8C_130/2017 vom 30. November 2017).2 Es wich dabei von seiner bisherigen Praxis bei Depressionen ab und unterstellte sämt­liche psychischen Leiden dem indikatorengestützten Beweis­verfahren, welches für somato­forme Schmerzstörungen und ­vergleichbare psychosomatische Störungen entwickelt wurde (BGE 141 V ...