Von den kürzlich gefällten Urteilen hat das Bundesgericht unter anderem folgende Entscheide zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung (BGE) vorgesehen:
Staat- und Verwaltungsrecht
Die Höhe der Busse wegen Steuerhinterziehung gegen eine juristische Person muss dem Verschulden der verantwortlichen Gesellschaftsorgane angepasst werden (Art. 175 und 181 DBG).
(2C_664/2008 vom 4. Februar 2009)
Der verweigerte Dispens vom obligatorischen Schwimmunterricht gegenüber zwei moslemischen Schülern verstösst nicht gegen die Glaubens- und Gewissensfreiheit (Art. 15 BV und Art. 9 EMRK).
(2C_149/2008 vom 24. Oktober 2008)
Eine Zürcher Gemeinde hat eine behinderte Frau diskriminiert (Art. 8 Abs. 2 BV), indem sie ihr gestützt auf finanzielle Überlegungen (Unterstützungspflicht) die Einbürgerung verweigert hat.
(1D_19/2007 vom 16. Dezember 2008)
Die Luzerner Behörden müssen der kolumbianischen Leihmutter eines eingebürgerten Mädchens eine Aufenthaltsbewilligung erteilten. Die Frau hatte sich vom inzwischen verstorbenen Ehemann ihrer ebenfalls eingebürgerten Schwester künstlich befruchten lassen. Die vier Personen lebten als Familiengemeinschaft zusammen. Die zwei Frauen und das Kind können sich auf Art. 8 EMRK (Schutz des Familienlebens) berufen.
(2C_693/2008 vom 2. Februar 2009)
Das Bundesgericht tritt auf Beschwerden gegen Inhalte von Nutzungsplänen nur ein, wenn die kantonale Genehmigung vorliegt, die von der letzten kantonalen Instanz auch mitbeurteilt werden konnte.
(1C_422/2008 vom 23. Dezember 2008)
Hat ein Fahrzeuglenker eine grosse Gefahr für andere Verkehrs-teilnehmer geschaffen, liegt auch dann ein mittelschwerer Fall im Sinne von Art. 16b Abs.1 lit. a SVG vor (Ausweisentzug von mindestens einem Monat), wenn den fehlbaren Fahrer nur ein leichtes Verschulden trifft.
(1C_271/2008 vom 8. Januar 2009)
Bei der Prüfung des strafprozessualen Haftgrundes der Wiederholungsgefahr darf der Haftrichter aus dem Strafregister entfernte Verurteilungen (Art. 369 StGB) nicht mitberücksichtigen.
(1B_344/2008 vom 20. Januar 2009)
Im kartellrechtlichen Melde- und Widerspruchsverfahren nach Art. 49a Abs. 3 Bst. a KG besteht kein Anspruch darauf, dass die WEKO die beabsichtigte Abrede oder Verhaltensweise der betroffenen Unternehmen bereits materiell beurteilt.
(2C_292/2008 vom 12. Dezember 2008)
Durchsetzungshaft kann unverhältnismässig sein, wenn sie bei konsequent verweigerter Mitwirkung des Betroffenen in die Nähe der maximal zulässigen Haftdauer von 24 Monaten rückt (Art. 79 AuG, gesamte Dauer von Vorbereitungs- Ausschaffungs- und Durchsetzungshaft). Hier hat das Bundesgericht die Haftentlassung eines renitenten Marokkaners bestätigt, der 20 Monate erfolglos in Durchsetzungshaft sass.
(2C_643/2008 vom 29. Januar 2009)
Wird die erleichterte Einbürgerung eines Elternteils wegen Scheinehe aufgehoben, müssen mündige Kinder, deren Einbürgerung auf dem nichtigen Akt beruht, ihren Schweizer Pass nicht automatisch ebenfalls abgeben. Sind bei den Kindern die Voraussetzungen für eine ordentliche Einbürgerung erfüllt, wäre es mit Sinn und Zweck des BüG nicht vereinbar, die Nichtigkeit der erschlichenen Einbürgerung auch auf sie auszudehnen.
(1C_190/2008 vom 29. Januar 2009)
Das Haftgericht Bern Mittelland kann im Rahmen der Beurteilung ausländerrechtlicher Administrativhaft nicht als «oberes Gericht» im Sinne von Art. 86 Abs. 2 BGG gelten, dessen Entscheid beim Bundesgericht angefochten kann.
(2C_10/2009 vom 5. Dezember 2009)
Strafrecht
Aus dem Strafregister entfernte Verurteilungen (Art. 369 StGB) dürfen vom medizinischen Sachverständigen in einem neuen Strafverfahren berücksichtigt werden.
(6B_538/2008 vom 7. Januar 2009)
Stationäre Massnahmen gemäss Art. 59 Abs. 4 StGB können im Einzelfall auch um weniger als die im Gesetz genannte Höchstdauer von fünf Jahren verlängert werden.
(6B_838/2008 vom 8. Januar 2009)
Ein Zürcher Arzt hat sich möglicherweise der fahrlässigen schweren Körperverletzung (Art. 125 Abs. 2 StGB) schuldig gemacht, indem er einer Frau eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt hat. Gestützt auf das Papier wurden ihr zwei beschlagnahmte Pistolen zurückgegeben. Mit einer der Waffen schoss sie später einem Ex-Freund in den Bauch. Laut Bundesgericht muss von der Zürcher Justiz noch abgeklärt werden, ob auch eine sorgfältig handelnde Fachperson die Bescheinigung ausgestellt hätte.
(6B_549/2008 vom 3. Februar 2009)
Im Rahmen des Verfahrens um Ermächtigung zur Strafverfolgung eines Oberrichters wegen fahrlässiger Tötung (Tötungsdelikt an Taxifahrer in Wetzikon durch Täter, der sich trotz angeordneter Sicherheitshaft noch auf freiem Fuss befand), muss der Zürcher Kantonsrat die Angehörigen des Opfers anhören und seinen Entscheid begründen (Art. 10 BV und Art. 2 EMRK).
(6B_413/2008 vom 6. Februar 2009)
Lottoveranstaltungen bleiben weiterhin nur dann vom allgemeinen Lotterieverbot (Art. 1 LG) aus-genommen, wenn sie bei einem Unterhaltungsabend von einem Verein durchgeführt werden. Natürlichen oder juristischen Personen bleibt die Veranstaltung von Lottos zum Zweck des eigenen Gelderwerbs verboten.
(6B_690/2008 vom 9. Februar 2009)
Zivilrecht
Haftung der Mitglieder einer Vormundschaftsbehörde grundsätzlich bejaht (Art. 426 ff. ZGB), weil sie von einer Beiständin verspätet die Erstellung eines Eröffnungsinventars (Art. 398 Abs. 1 ZGB) gefordert haben. Die zahlungsunfähige Frau hatte bis zu ihrer deshalb verzögerten Absetzung Geld aus dem Vermögen des Verbeiständeten abgezweigt.
(5A_594/2008 vom 2. Dezember 2009)
Für das Verfahren zur Schätzung eines Grundstücks durch Sachverständige gemäss Art. 9 Abs. 2 VZG besteht kein Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege (Art. 29 Abs. 3 BV).
(5A_551/2008 vom 18. Dezember 2008)
Ausländische Hausangestellte von ausländischen Diplomaten in der Schweiz haben Anspruch auf den Vollzeitlohn, auch wenn sie nur teilzeitlich beschäftigt werden. Die Weisung des EDA, wonach die Bediensteten vollzeitlich von einem einzigen Arbeitgeber zu beschäftigen sind, stellt eine öffentlich-rechtliche Vorschrift dar.
(4A_319/2008 vom 16. Dezember 2008)
Sozialversicherungen
Für Schadenersatzforderungen nach Art. 52 AHVG dürfen die Parteien im gerichtlichen Beschwerdeverfahren auch unter der Geltung des ATSG einen Vergleich abschliessen. Das Gericht muss beim entsprechenden Abschreibungsbeschluss eine zumindest summarische Begründung liefern, inwiefern der Vergleich mit Sachverhalt und Gesetz übereinstimmt.
(9C_915/2008 vom 13. Februar 2009)
Der Schadenersatzanspruch nach Art. 52 Abs. 1 AHVG kann auch während des Einspracheverfahrens oder verwaltungsrechtlichen Beschwerdeverfahrens verjähren.
(9C 473/2008 vom 19. Dezember 2008)
Die vom Seco gegen eine Arbeitslosenkasse gestützt auf Art. 82 AVIG verfügte Schadenersatzforderung betrifft eine Sache aus Staatshaftung gemäss Art. 85 BGG, womit für die Beschwerde ans Bundesgericht die Streitwertgrenze von 30000 Franken erreicht sein muss.
(8C_688/2008 vom 14. Januar 2009)
Die Krankenkassen müssen Rettungseinsätze mit einem Helikopter nur dann übernehmen (50 Prozent nach Art. 27 KLV), wenn sich ohne Hilfe das Risiko einer späteren Gesundheitsschädigung ohne Zweifel verwirklichen würde. Das ist nicht der Fall, wenn sich eine Person verirrt oder wegen schlechtem Wetter in den Bergen festsitzt, ohne unmittelbar gefährdet zu sein.
(9C_876/2007 vom 27. Januar 2009)
(PJ)