Von den kürzlich gefällten Urteilen hat das Bundesgericht unter anderem folgende Entscheide zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung (BGE) vorgesehen:
Staat- und Verwaltungsrecht
Kantone dürfen bestimmte Sportvereine mittels spezieller Regelungen für Polizeieinsätze bei drohenden Fan-Ausschreitungen zur Kasse bitten. Die entsprechende Regelung aus dem Kanton Neuenburg verstösst weder gegen die Wirtschaftsfreiheit (kein prohibitiver Charakter) noch gegen das Gebot der Gleich-behandlung.
(2C_605/2008 vom 24. Februar 2009)
Verhandlungen des Bundesgerichts sollen in Zukunft auch in Steuerfällen grundsätzlich öffentlich sein (Änderung der Rechtsprechung). Der Ausschluss von Publikum kann weiterhin angeordnet werden, wenn dies die Interessen des Steuer-pflichtigen erfordern.
(2C_462/2008 vom 20. März 2009)
Die «ausreichenden finanziellen Mittel» als Voraussetzung für die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung an nichterwerbstätige Personen aus dem EU-Raum (gemäss Freizügigkeitsabkommen) können von einer Drittperson stammen (Tochter will für Fehlbetrag bei der Mutter aufkommen).
(2C_577/2008 vom 24. März 2009)
Kindern mit Schweizer Pass ist es in der Regel nicht zuzumuten, dem sorge-berechtigten ausländischen Elternteil in seine Heimat zu folgen. Dieser muss nicht ausreisen, zumindest solange gegen ihn nichts vorliegt (Änderung der kritisierten Rechtsprechung). Das Bundesgericht legt vermehrt Gewicht auf die Kinderrechte und die aus dem Schweizer Bürgerrecht fliessenden Ansprüche. Eine türkische Mutter darf nach dem Tod ihres Schweizer Gatten in der Schweiz bleiben und muss nicht zusammen mit ihrer Schweizer Tochter in die Türkei ausreisen (Art. 8 EMRK, Schutz des Familienlebens, «umgekehrter Familiennachzug»).
(2C_353/2008 vom 27. März 2009)
Das Bundesamt für Justiz muss vertiefte Abklärungen zu den Haftbedingungen in Lettland machen, bevor es einen lettischen Straftäter zur Verbüssung der Reststrafe gegen seinen Willen an sein Heimatland überstellen kann.
(1C_588/2008 vom 12. März 2009)
Zivilrecht
Das Formular zur Mitteilung einer Mietzinserhöhung (Art. 269d Abs. 1 OR, Geneh-migung durch den Kanton) genügt den gesetzlichen Anforderungen auch dann, wenn das Formular im Vergleich zu dem ursprünglich genehmigten Dokument mittlerweile ein anderes Firmenlogo trägt.
(4A_497/2008 vom 10. Februar 2009)
Festlegung der Grundsätze zur Schutzfähigkeit eines akustischen Zeichens als Marke. Das «Sound-Logo» muss keine Wortelemente aufweisen, um unterschei-dungskräftig zu sein. Ein kurzes, in sich geschlossenes musikalisches Thema kann auch beim erstmaligen Hören als betrieblicher Herkunftshinweis erkannt werden.
(4A_566/2008 vom 7. April 2009)
Das Eheschutzurteil bezüglich der rückwirkenden Festlegung von Unterhalts-beiträgen unter dem Vorbehalt der Anrechnung bereits geleisteter Zahlungen gilt nicht als definitiver Rechtsöffnungstitel. Der Rechtsöffnungsrichter darf deshalb prüfen, ob und welche Unterhaltsbeiträge vor dem Ergehen des fraglichen Urteils bezahlt wurden.
(5D_164/2008 vom 10. Februar 2009)
Ungewöhnliche AVB-Regel für die Krankentaggeldversicherung: Bei Erlöschen des Vertragesbeschränkt sich neu der Versicherungsschutz für laufende Krankheiten (nur noch maximal 180 Taggelder ab Erlöschen des Vertrages bei vereinbartem Maximum von 720). Der Versicherer hat es mit dieser Regel in der Hand, durch Kündigung die Leistungsdauer abzukürzen.
(4A_419/2008 vom 28. Januar 2009)
Zur Geltendmachung des Kündigungsschutzes bei Schwangerschaft (Art. 336c Ziff. 1 Bst. c OR) ist es nicht erforderlich, dass die werdende Mutter den Arbeitsgeber sofort nach der Entlassung über ihre Schwangerschaft informiert. Rechtsmissbrauch durch die Arbeitnehmerin bei späterer Meldung (hier einen Monat nach Ablauf der Kündigungsfrist) ist unabhängig von den Umständen des Einzelfalls kaum denkbar.
(4A_552/2008 vom 12. März 2009)
Dass ein Zimmer der gemieteten Wohnung neu von den Fenstern und Balkonen des gegenüberliegenden Neubaus aus einsehbar wird, stellt keinen Mangel dar, der einen Anspruch auf die Reduktion des vereinbarten Mietzinses geben würde.
(4A_43/2009 vom 1. April 2009)
Die im Rahmen des Schadenersatzes zu tragenden Begräbniskosten (Art. 45 OR) dürfen nicht reduziert werden, weil die getötete Person in hohem Alter war und die Bestattungskosten ohnehin bald angefallen wären.
(4A_14/2009 vom 2. April 2009)
Strafrecht
Art. 3 Abs. 1 lit. c der Vostra-VO (Übertretungen sind ins Strafregister einzutragen, wenn die ausgefällte Busse über 5000 Franken beträgt oder mehr als 180 Stunden gemeinnützige Arbeit angeordnet wurden) ist gemäss exaktem Wortlaut anzuwenden, auch wenn so begüterte Straftäter etwas schlechter behandelt werden, da sie bei gleichem Verschulden höhere Bussen zahlen als arme. Dies muss im Interesse einer schlanken Regelung hingenommen werden.
(6B_1040/2008 vom 31. März 2009)
Die gemäss Art. 89 Abs. 6 StGB (Nichtbewährung) gebildete Gesamtstrafe darf weder bedingt noch teilbedingt ausgesprochen werden.
(6B_765/2008 vom 7. April 2009)
Sozialversicherungsrecht
Die Kantone sind zwar frei, auch Selbständigerwerbenden Familienzulagen zu gewähren. Die von den Arbeitgebern entrichteten Beiträge dürfen aber nicht zur (Quer-)Finanzierung der Zulagen für die Selbständigerwebenden verwendet werden.
(8C_839/2008 vom 1. April 2009)
Das Bundesgericht lässt offen, ob rückkehrunwillige Ausländer nach Jahren des Bezugs von blosser Nothilfe Anspruch auf ein zusätzliches bescheidenes Sackgeld haben. Dem Beschwerdeführer wurde dies zu Recht verwehrt, da er sich durch Mitarbeit in einem Beschäftigungsprogramm aus eigener Kraft ein kleines Zubrot verdienen könnte (Grundsatz der Subsidiarität).
(8C_681/2008 vom 20. März 2009)
Die vom Bundesgericht 2004 verschärfte Praxis zur Zuerkennung einer IV-Rente im Fall einer somatoformen Schmerzstörung (BGE 130 V 352) bildet keinen hinreichenden Anlass, um auf IV-Renten zurückzukommen, die bereits vor 2004 rechtskräftig zugesprochen wurden.
(8C_502/2007 vom 26. März 2009)
(PJ)