Staats-/Verwaltungsrecht

Die Anordnung von ausländerrechtlicher Dublin-Haft gegen ­Eltern mit gleichzeitiger Fremdplatzierung ihrer Kleinkinder ist angesichts des Kindeswohls nur als ultima ratio zulässig. Eine Familie aus Afghanistan, die aus Norwegen kam und sich weigerte, dorthin zurückzukehren, ­hätte nicht auseinandergerissen werden dürfen. Die Inhaftierung des Vaters in der Zuger Strafanstalt und der Mutter mit ihrem vier ­...