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Plädoyer 4/03
15.08.2003
Von den kürzlich gefällten Urteilen hat das Bundesgericht unter anderem folgende Entscheide zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung (BGE) vorgesehen:
Staats- und Verwaltungsrecht
-Für einen Eintrag ins Parteienregister muss die Partei mit einem Mitglied im Nationalrat vertreten sein. Das Mitglied muss bereits als Vertreter der betreffenden Partei (hier «Freies Forum Schweiz») gewählt worden sein (Art. 76 Abs. 1 lit. b BPR).
(1A.91/2003 vom 6. Juni 2003)...
Von den kürzlich gefällten Urteilen hat das Bundesgericht unter anderem folgende Entscheide zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung (BGE) vorgesehen:
Staats- und Verwaltungsrecht
-Für einen Eintrag ins Parteienregister muss die Partei mit einem Mitglied im Nationalrat vertreten sein. Das Mitglied muss bereits als Vertreter der betreffenden Partei (hier «Freies Forum Schweiz») gewählt worden sein (Art. 76 Abs. 1 lit. b BPR).
(1A.91/2003 vom 6. Juni 2003)
-Das EJPD muss einem 1979 verurteilten Anhänger des Divine Light Zentrum Einsicht in die Akten der Administrativuntersuchung über die Hintergründe des Bombenanschlags von 1975 auf das Haus des damaligen Direktors der Polizei Jakob Stucki gewähren. Dem gewichtigen schutzwürdigen Interesse des Beschwerdeführers stehen keine eigentlichen öffentlichen Interessen und kaum namhafte persönliche Gründe gegenüber.
(1A.225/2002 vom 27. Mai 2003)
-Ein bestätigter Rechtshilfeentscheid, mit dem die Vorinstanz noch aufgefordert wird, Unterlagen vor einem gewissen Zeitpunkt auszusondern, kann als Teilentscheid mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Bundesgericht angefochten werden.
(1A.33–35/2003 vom 20. Mai 2003)
Zivilrecht
-Ein Verhältnis zwischen dem Arbeitnehmer und dem Partner des Arbeitgebers kann unter Umständen einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung (Art. 337 Abs. 1 OR) darstellen. Im konkreten Fall jedoch nicht, da die Arbeitgeberin eine juristische Person ist und die Ehe der Alleinaktionärin mit ihrem Mann ohnehin zerrüttet und getrennt ist.
(4C.67/2003 vom 5. Mai 2003)
-Ob die Beschädigung oder Zerstörung von Bäumen einen Vermögensschaden darstellt, hängt davon ab, ob der Eigentümer ein sachliches Interesse an deren Unversehrtheit hat.
(4C.347/2002 vom 25. März 2003)
-Einem Vater ist die Leistung von Mündigenunterhalt an seine 24-jährige, studierende Tochter nicht zuzumuten, nachdem sie seit der Scheidung der Eltern vor über 10 Jahren jeglichen Kontakt mit ihm verweigert hat.
(5C.260/2002 vom 6. März 2003)
-Die Puls Media AG handelt unlauter im Sinne von Art. 3 lit. d UWG, wenn sie nach Beendigung ihres Vertrages mit der SRG über die Herausgabe des «Puls-Tipp» als Begleitmagazin zur Fernsehsendung «PULS» die Bezeichung «Puls» weiter für Informationen auf dem Gesundheitsgebiet verwendet. Die Puls Media AG kann insoweit keinen markenrechtlichen Schutz beanspruchen.
(4C.343/2002 vom 17. März 2003)
-Der Übernehmer eines Betriebs aus der Konkursmasse haftet nicht solidarisch für offene Lohnforderung der Arbeitnehmer (keine Anwendung von Art. 333 Abs.3 OR).
(4C.316/2002 vom 25. März 2003)
-Freizügigkeitsleistungen aus der Säule 2b (überobligatorische berufliche Vorsorge) fallen weder in den Nachlass, noch unterliegen sie der erbrechtlichen Herabsetzung.
(5C.212/2002 vom 24. April 2003)
Strafrecht
-Der Rechtsvertreter einer Partei muss die Gerichtsgebühren von 1000 Franken persönlich übernehmen, weil er gestützt auf den alten Art. 270 BStP Nichtigkeitsbeschwerde gegen die Nichteröffnung eines Strafverfahrens wegen Ehrverletzung erhoben hat. Von einem Anwalt darf erwartet werden, dass er die Gesetzesänderung mitbekommen hat, wonach nur Opfer im Sinne des OHG beschwerdeberechtigt sind.
(6S.126/2003 vom 26. Mai 2003)
-Befragungen eines mutmasslich sexuell missbrauchten Kindes zwecks Erstellung eines Glaubwürdigkeitsgutachtens fallen grundsätzlich ebenfalls unter die Beschränkung von Art. 10c OHG (Limitierung auf in der Regel zwei Einvernahmen des Kindes im Verlauf des Verfahrens).
(6S.30/2003 vom 16. April 2003)
-Ein Mann, der in der Nähe von Jugendlichen onaniert hat, kann nicht wegen Einbezugs von Kindern in eine sexuelle Handlung (Art. 187 Abs. 1 StGB) verurteilt werden, weil sie den Penis oder den eigentlich Akt der Selbstbefriedigung nicht gesehen haben.
(6S.474/2002 vom 10. April 2003)
Versicherungsgericht
-Ein Versicherter, der sich dem Krankenversicherungsobligatorium entzogen hat, muss den Prämienzuschlag von bis zu 50 Prozent gemäss Art. 8 KVV höchstens während fünf Jahren zahlen.
(K 53/02 vom 25. Februar 2003)
-Die Suva darf im Einspracheverfahren über die Festlegung des Invaliditätsgrades einer Versicherten Videoaufnahmen als Beweismittel verwenden, die ein Privatdetektiv im Auftrag einer privaten Haftpflichtversicherung gemacht hat (Art. 13 Abs. 1 und Art. 36 BV; Art. 47 UVG). Frage offen gelassen, ob die Suva selber eine solche Überwachung anordnen dürfte.
(U 161/01 vom 25. Februar 2003)
-Während der Ehe vorgenommene Barauszahlungen aus der Pensionskasse fallen nicht unter die nach Art. 122 ZGB zu teilenden Austrittsleistungen (Bestätigung der Rechtsprechung). Stehen beiden Ehegatten Ansprüche aus Austrittsleistungen zu, ist gemäss Art. 122 Abs. 2 ZGB nur der Differenzbetrag zu teilen. Weitere Erwägungen zur Zins- und Verzugszinspflicht betreffend die Austrittsleistungen.
(B 88/02 vom 8. April 2003) (PJ)