Hanspeter Thür, das ­Öffentlichkeitsgesetz ist weitgehend ein Papiertiger. Wer Einblick in amtliche ­Dokumente will, braucht viel Geduld. Sie fordern eine Revision. Lassen sich die Probleme so lösen?



Das heutige Gesetz sieht vor, dass bei einer Verweigerung der Herausgabe von Unterlagen zwingend ein Schlichtungsverfahren innert dreissig Tagen durchgeführt werden muss. Diese Frist ist zu kurz angesetzt, um die Aufgabe zu lösen. U...