Private Tätigkeiten im Arbeitsverhältnis
| Angestellte erledigen während der Arbeitszeit teilweise persönliche Angelegenheiten. Der Betrieb sollte dazu Reglemente erlassen – etwa für den privaten E-Mail-Verkehr, private Interneteinkäufe oder die Regelung der Kinderbetreuung während der Arbeitszeit.
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