Pascal Pichonnaz, “soll die ZPO durch eine Sammelklage ergänzt werden?”
Massenverträge sind heute eine Notwendigkeit der Ökonomie und werden durch die sogenannte Plattformökonomie oder Sharing Economy noch mehr gefördert.
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Die geltenden Strafsanktionen im schweizerischen Kartellrecht gegen natürliche Personen sind toter Buchstabe, denn sie wurden bis dato noch gar nie angewendet.
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Der Einzelrichter des Handelsgerichts Zürich kam zu einem deutlichen Verdikt: «Der Rechtsstandpunkt der Beklagten beruht auf haltloser Rabulistik.
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«Der Brief des Beschwerdeführers, wonach sich dieser mit einem Fallabschluss nicht einverstanden erklärte, musste von der Gebäudeversicherung nicht als vorsorgliche Einsprache verstanden werden.
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