Amtliche Verteidigung darf nicht zweitklassig sein
Private Expertisen gewinnen in Strafverfahren an Relevanz. Vermögende Beschuldigte finanzieren sie selber und versuchen so, Einfluss auf den Prozessausgang zu nehmen. Mittellose Beschuldigte mit amtlicher Verteidigung sind darauf angewiesen, dass der Staat solche «Nebenkosten» finanziert.
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