«Der Zivilprozess wird nicht neu erfunden»
Die schweizerische Zivilprozessordnung räumt auf mit den zahlreichen kantonalen Sonderregelungen und übernimmt gleichzeitig bewährtes Recht. Dominik Infanger, Co-Autor und Mitherausgeber des Basler Kommentars, erläutert die Stolpersteine und wichtigsten Neuerungen.
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