Edmund Schönenberger, Rechtsanwalt und Mitgründer des Zürcher Anwaltskollektivs, sammelte bis zuletzt Spenden für sein Herzensanliegen: die Unterstützung von Inter­nierten in der Psychiatrie. Er starb am 6. August mit 81 Jahren in Serbien, wo er 28 Jahre gelebt hatte.

Vier Tage vor seinem Tod verschickte er noch einen Spendenaufruf für den Verein Psych­exodus: «Ich ­befinde mich in ­einem verwelkenden Zustand, doch nehme ich mir die Ehre, ­Ihnen vermutlich noch ein letztes Mal persönlich einen dringenden Spendenaufruf per E-Mail zukommen zu lassen, da unsere ­Vereinskasse ebenso langsam dem Ende zugeht. Es bleibt zu hoffen, dass der Verein mich überlebt und weiterhin bestehen bleibt.»

Schönenberger setzte sich ­während seiner langjährigen Anwalts­tätigkeit stets für Schwächere ein, sei es als Gründungs­mitglied des Zürcher Anwalts­kollektivs, als engagierter Anwalt vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte oder als Gründer der Vereine Psychex und Psychexodus für Opfer von medizinischen Zwangseinweisungen.

Mit dem Tod setzte er sich seit langem auseinander. Seine «Grab­rede» verschickte er bereits früher: «Es lebe der Tod! Er ist der goldene Schlüssel, mit welchem Ihr das Tor zur menschenmöglichen Freiheit und zum ­Leben öffnet. Adieu!»

Annie Rochat Pauchard, 54, Richterin am Bundesverwaltungsgericht (Mitte), hat eine unangenehme Pendenz auf dem Pult. Als Vorsitzende der ersten Ab­teilung des Bundesverwaltungsgerichts in St. Gallen muss sie sich mit einem internen ­Zerwürfnis befassen, das mittlerweile das ganze Gericht erfasst hat.

Im Mittelpunkt steht Jérôme Candrian (FDP), Mitglied der ersten Abteilung, die insgesamt zwölf Richterinnen und Richter umfasst. Er leitet die Nachrichtendienstkammer, die über die Anträge des Geheimdienstes zu befinden hat. Gemäss der «NZZ am Sonntag» warfen ihm  meh­rere Richterkollegen Amtspflichtverletzungen und eigenmächtiges Verhalten vor. Unter anderem soll er verlangt haben, dass ihm widersprechende ­Richter ersetzt werden sollen.

Die Abteilungsvorsitzende hat kaum eine Möglichkeit, mässigend auf ihren Kollegen Candrian einzuwirken. Sie
kann ihm die ­Leitung der Nachrichtendienstkammer nicht ­entziehen, weil eine Abberufung von Kammerpräsidenten gesetzlich nicht vorgesehen ist.

Perica Grasarevic, 39, haupt­beruflich Gerichtspräsident am Zivilkreisgericht Basel-­Landschaft Ost und nebenberuflich Anwalt in einer kleinen Kanzlei in Zürich, kämpft für die Rechte der CS-Aktionäre. Nach der Übernahme der Bank durch die UBS installierte er mit seinem Unternehmen Contract Vault GmbH die Internetseite Notrecht.com.

Mitte August reichte Grasa­revic in eigenem Namen eine Überprüfungsklage gegen die UBS beim Zürcher Handels­gericht ein. Die Klage schrieb er in seiner Freizeit. Von einem positiven Ausgang würden auch andere CS-Aktionäre profi­tieren. Grasarevic besitzt selbst ­einige Tausend CS-Aktien, die er kurz vor der Fusion gekauft hatte.

Grund für sein Handeln sind aber «rechtsstaatliche Bedenken»: «Der Bundesrat darf in ­einer Notsituation mit Notrecht nur Lücken im Gesetz füllen. Es ist mehr als fragwürdig, dass er mit einer Notverordnung stattdessen das bestehende ­Fusionsgesetz teilweise ausser Kraft setzt», sagt er zu plädoyer.

«Wenn der Bundesrat die CS-­Aktionäre schon mit der Fusion zwangsenteignen liess, hätten sie wenigstens angemessen entschädigt werden müssen.» Falls das Gericht die Klage gegen die UBS abweist, plant der Jurist eine Staatshaftungsklage gegen den Bund. Diese will er auch anderen Aktionären als Vorlage zur Ver­fügung stellen.