Eine Mutter dreier Kinder verlangte im April 2022 im Eheschutzverfahren ein ­Annäherungs-, Orts- und Kontaktverbot gegen ihren Ehemann und dessen elektronische Überwachung. Das Regionalgericht Bern-Mittelland hiess ihre Anträge gut und liess den Ehemann gestützt auf Artikel 28c ZGB sechs Monate mit einer elektronischen Fussfessel überwachen. Der Ehemann wehrte sich bis vor Bundesgericht vergeblich. Der Mann habe seine Kinder wiederholt geschlagen und missbraucht, ...