Wer nach dem Prak­tikum an derselben Stelle zum gleichen Lohn, aber mit einem ­kleineren Pensum weiterarbeitet, hat bei Teilzeitarbeitslosigkeit keinen Anspruch auf Arbeits­losentaggeld. Diese Erfahrung machte eine 25-jährige Juristin aus dem Kanton Neuenburg. Sie hatte in einer Anwaltskanzlei ein zweijähriges Praktikum absolviert. Danach werden Juristen im Kanton Neuenburg zur Anwaltsprüfung zugelassen.

Nach Abschluss des Praktikums arbeitete die Jur...