Wer fürs Alter sparen und gleichzeitig die Steuern optimieren will, kann zwischen der zweiten und dritten Säule wählen. Das gilt für Angestellte und für Selbständigerwerbende. Für Letztere ist der Eintritt in eine Pensionskasse vor allem attraktiv, wenn sie mehr als das Maximum der dritten Säule auf die hohe Kante legen möchten - möglichst steuerbegünstigt.
In der dritten Säule liegt die jährliche Obergrenze heute bei zwanzig Prozent des selbständigen Erwerbseinkommens, maximal jedoch bei 32 832 Franken. Steuerbegünstigt bedeutet, dass die gesamten Einzahlungen vom steuerbaren Einkommen absetzbar sind. Wer in einer Pensionskasse versichert ist, darf neben den ordentlichen Beiträgen für die Pensionskasse zusätzlich 6566 Franken pro Jahr in die Säule 3a einzahlen.
Nachträglicher Einkauf nur in zweiter Säule möglich
Anwälte verdienen überdurchschnittlich gut. Das zeigt eine Studie aus dem Jahr 2005, welche die Universität St. Gallen im Auftrag des Schweizerischen Anwaltsverbandes (SAV) erstellt hat. Danach verdienen Anwälte in einer Einzelpraxis rund 150 000 Franken und in einer Unkostengemeinschaft rund 180 000 Franken pro Jahr. Diese Zahlen dürften sich in den letzten fünf Jahren nicht wesentlich verändert haben, da der Konkurrenzdruck unter den Anwälten gestiegen ist. Zum Zeitpunkt der Studie waren 7116 Anwälte im SAV aktiv, heute zählt der Verband bereits 8175 Mitglieder. Weit höher als bei Unkostengemeinschaften sind die Saläre von Partnern in Wirtschaftskanzleien.
Für viele Anwälte liegt die maximale Einzahlung in die dritte Säule also unter zwanzig Prozent des Einkommens. Wollen sie mehr fürs Alter vorsorgen, können sie das steuerbegünstigt nur in der zweiten Säule tun.
Das Einkommen von selbständigen Anwälten steigt in der Regel mit der Anzahl Berufsjahre. Für Berufseinsteiger sind grössere Einzahlungen in die Altersvorsorge während den ersten Jahren in der Regel nicht möglich. Dafür verfügen sie später über ein ausreichendes Einkommen, um für die Zeit nach der Pensionierung vorzusorgen. Auch für diese Fälle bietet sich die zweite Säule vorteilhaft an: Denn nur dort sind Einkäufe von Beitragsjahren möglich. Tiefere Einkommen in der Vergangenheit können so ausgeglichen werden. In der Säule 3a ist ein nachträglicher Einkauf bei verbessertem Geschäftsgang nicht mehr möglich.
Zugesicherte Leistungen genau prüfen
Höhere Einzahlungen haben in der zweiten Säule nicht zwangsläufig auch grössere Leistungen zur Folge. Deshalb sollten bei der Wahl der Vorsorge die zugesicherten Leistungen genau geprüft werden. Für die Höhe der Altersleistung beispielsweise ist relevant, wie viel des einbezahlten Geldes verzinst wird und zu welchem Zinssatz. Auf einem Dritte-Säule-Konto wird jeder Franken verzinst, in der zweiten Säule nur die Altersgutschrift. Diese beläuft sich meist auf ungefähr achtzig Prozent der Einzahlungen, der Rest geht auf das Konto von Verwaltungsspesen und Risikoprämien. Den Mindestzinssatz für den obligatorischen Bereich der Pensionskassen legt der Bundesrat fest: Heute sind das zwei Prozent. In der dritten Säule ist der Zinssatz bei vielen Stiftungen zurzeit tiefer. Allerdings kann das Geld innerhalb der Säule 3a jederzeit von einem Konto auf ein anderes verschoben werden, das mehr Zins abwirft.
Im Rahmen der zweiten Säule müssen Anleger oft Leistungen mitfinanzieren, die sie gar nicht brauchen. Das ist ein Nachteil. So ist beispielsweise kinderlosen Ledigen ohne Anhang weder mit Witwen- noch mit Kinderrenten gedient. Kleiner Trost: Der Arbeitgeberanteil an den Spar- und Risikobeiträgen des Selbständigerwerbenden an die zweite Säule bildet Geschäftsaufwand und mindert damit den Gewinn, der die Basis für die Berechnung der AHV-Beiträge bildet. So kann man Sozialversicherungsabgaben sparen.
Beim Verband vom besseren Risiko profitieren
Anwälte, die sich für den Beitritt zu einer Pensionskasse entschliessen, haben die Wahl zwischen der Vorsorge ihres Berufsverbandes oder Sammelstiftungen. Bei der Verbandslösung kann der Selbständige für sich selbst im Gegensatz zur Sammelstiftung eine andere Vorsorgelösung wählen als für seine Mitarbeiter. Zudem profitiert der Anwalt vom brancheninternen Risikoausgleich, während dieser bei den Sammelstiftungen über sämtliche Branchen läuft. Die Risikokosten sind in der Advokatur bis zu dreissig Prozent tiefer als im übrigen Markt, weil Anwälte kaum IV- und Hinterlassenenrenten beanspruchen. Für die Wahl der Pensionskasse sind folgende Werte massgeblich:
< die Leistungen im Alter, bei Tod (falls gewünscht) oder Invalidität
< die Höhe der Risikoprämien
< der zugesicherte Zinssatz für die Altersgutschrift
< sowie für potenzielle Rentenbezüger die Umwandlungssätze im obligatorischen und überobligatorischen Bereich.
Gänzlich ausser Acht darf der Deckungsgrad der Kassen nicht gelassen werden, auch wenn sich dieser rasch verändern kann. Das zeigt die Entwicklung bei der Pensionskasse des SAV. Sie musste aufgrund der Unterdeckung von 85 Prozent per Ende 2008 Sanierungsmassnahmen beschliessen. Sie konnte zwar auf die einschneidendste Sanierungsmassnahme, zusätzliche Beiträge von Versicherten zu verlangen, verzichten. Doch verzinste sie die Altersguthaben 2009 nur noch zu einem Prozent und musste den Vorbezug zur Anschaffung von Wohneigentum beschränken. Über eine allfällige Verzinsung der Altersguthaben 2010 entscheidet der Stiftungsrat im November. Per Ende August war das Vorsorgekapital wieder zu über 96 Prozent gedeckt. Wichtig zu wissen: Bei einer Kündigung kann die Austrittsleistung im Umfang der Unterdeckung per Stichtag gekürzt werden.
Bei der Vorsorgestiftung des Zürcher Anwaltsverbandes (ZAV) sind die Anlagerisiken zu hundert Prozent bei einem Pool von Versicherern rückgedeckt, womit eine Unterdeckung ausgeschlossen ist. Die Pensionskasse des SAV ist unabhängiger in ihrer Anlagepolitik. Sie ist für die Risiken Tod und Invalidität ab 2011 bei der Schweizerischen Mobiliar rückversichert.
Sammelstiftungen bieten flexiblere Lösungen
Der Trend zum Beitritt in die zweite Säule ist unter Anwälten steigend. Die Pensionskasse des SAV und die Vorsorgestiftung des ZAV konnten ihre Mitgliederzahlen beide deutlich erhöhen. Die Stiftung des ZAV zählte Ende des letzten Jahres 2323 Mitglieder, das Deckungskapital betrug knapp 450 Millionen Franken. Die Pensionskasse des SAV zählte 1370 Versicherte und verwaltete ein Vermögen von rund 285 Millionen Franken. Der Vorsorgestiftung ZAV können sich auch ausserhalb des Kantons Zürich niedergelassene und praktizierende Rechtsanwälte anschliessen, wie Peter Michel, Geschäftsführer der ZAV-Stiftung, gegenüber plädoyer betont. Sein Kollege Hermann Soltermann, Geschäftsführer der SAV-Kasse, ist stolz darauf, in den letzten fünf Jahren die Zahl der Versicherten um dreissig Prozent erhöht zu haben. Beide orten bei den Anwälten einen hohen Nachholbedarf. Viele seien nur in der Säule 3a versichert und damit nicht zufrieden.
Bei den Pensionskassen können einzelne Versicherte bei der Anlagestrategie nicht mitreden. «Sie können nur hoffen, dass die verantwortlichen Organe über genügend Erfahrung sowie Fachkenntnisse verfügen», kommentiert Urs Zuber von der Vorsorge- und Finanzberatung Odermatt Zuber & Partner AG in Luzern. Er sieht seine Chancen auf dem Markt der zweiten Säule bei flexibleren Angeboten und bietet im überobligatorischen Bereich ab 123 000 Franken Einkommen individuelle Einlagen in der Sammelstiftung PensFlex an. Bei PensFlex können zum Beispiel Partner in einer Kanzlei im überobligatorischen Bereich bis zu einem Einkommen von 820 800 Franken unterschiedliche Anlagestrategien verfolgen und dennoch vom Steuervorteil in der zweiten Säule profitieren. «Im langjährigen Durchschnitt erreichen wir eine zwei bis drei Prozent bessere Performance als der BVG-Mindestzinssatz», sagt Zuber.
Mehr Mitbestimmung in der Anlagepolitik
Geschäftspartner Jörg Odermatt ist überzeugt, dass bei grossen Anwalts-Aktiengesellschaften die berufliche Vorsorge wichtiger wird. «Solche Kanzleien suchen massgeschneiderte Vorsorgelösungen, wollen mit Einkäufen Steuern sparen, in der Anlagepolitik mitbestimmen und verlangen maximale Transparenz über Kosten und Performance», so Odermatt. Zudem wollten Partner Wertschwankungen mitfinanzieren oder Sanierungsbeiträge leisten.
Eine Anlage in der PensFlex-Stiftung verstärkt zwar die Mitbestimmung bei den Anlagen, bedeutet aber auch zusätzlichen Zeitaufwand - sowohl für die Pensionskasse wie die Versicherten. Zudem gibt es keine Mindestzinsgarantie. Das Anlagerisiko liegt voll beim einzelnen Versicherten.
< PPK SAV Pensionskasse Schweizerischer Anwaltsverband mit Versicherungsvergleich unter
www.ppk-sav.ch
< VS ZAV Vorsorgestiftung Zürcher Anwaltsververband unter
www.vorsorgestiftung-zav.ch
< Informationen über die PensFlex- Sammelstiftung
www.pens-expert.ch
SAV- und ZAV-Lösungen im Vergleich
Wer sich einer Vorsorgeeinrichtung anschliesst, sollte unbedingt Kosten und Leistungen vergleichen und sich unabhängig beraten lassen. Je nach Lebenssituation sind die Anforderungen an die Pensionskasse sehr unterschiedlich: Ein lediger Junganwalt benötigt eine gute Deckung für Invalidität, der Sparteil ist weniger wichtig. Ein verheirateter Anwalt muss die Todesfall- und Invaliditätsrisiken abdecken und sollte den Sparteil nicht vernachlässigen. plädoyer hat bei den Pensionskassen des SAV und des ZAV Offerten für zwei verschiedene Interessenten eingeholt: einen 40-jährigen, verheirateten Anwalt mit Kindern und einen 57-jährigen Ledigen ohne Interesse an Risikoleistungen.
Anwalt (57), ledig, anrechenbarer Lohn 200 000 Franken, kein Interesse an Risikoleistungen
| SAV (Variante Patron 24 AG) | ZAV (Variante BVG Optima) |
Einzahlung pro Jahr | Fr. 56 000.- | Fr. 51 046.- |
Alterskapital bei Pensionierung, garantiert | Fr. 469 168.- | Fr. 421 540.- |
Mögliches Alterskapital bei Pensionierung bei gutem Anlageerfolg (Annahme: 2 % Zins) | Fr. 503 356.- | - |
Invalidenrente pro Jahr (Wartefrist 24 Monate) | Fr. 40 008.- | Fr. 40 000.- |
Ehegatten- oder Partnerrente bei Tod vor Alter 65, pro Jahr | - | Fr. 3 487.- |
Max. Einkaufssumme 2010 (ohne Freizügigkeitsgelder) | Fr. 1 358 833.- | Fr. 1 717 300.- |
Anwalt (40), verheiratet, anrechenbarer Lohn 60 000 Franken
| SAV (Plan Confort 24 AG) | ZAV (Plan BVG Maxi) |
Einzahlung pro Jahr | Fr. 9 840.- | Fr. 8 724.- |
Alterskapital bei Pensionierung, garantiert | Fr. 289 800.- | Fr. 316 028.- |
Mögliches Alterskapital bei Pensionierung bei gutem Anlageerfolg (Annahme: 2 % Zins) | Fr. 374 762.- | - |
Altersrente pro Jahr (garantiert) | Fr. 18 120.- | Fr. 20 099.- |
Mögliche Altersrente bei gutem Anlageerfolg (Annahme: 2% Zins) | Fr. 23 424.- | - |
Invalidenrente pro Jahr (Wartefrist 24 Monate) | Fr. 30 000.- | Fr. 30 000.- |
Invalidenkinderrente pro Jahr längstens bis Alter 25 (Wartefrist 24 Monate) | Fr. 6 000.- | Fr. 6 000.- |
Ehegatten- oder Partnerrente bei Tod vor Alter 65, pro Jahr | Fr. 18 000.- | Fr. 18 000.- |
Waisenrente pro Jahr, längstens bis Alter 25 | Fr. 6 000.- | Fr. 6 000.- |