Florent Thouvenin, 44, Pro­fessor für Informations- und Kommunikationsrecht an der Universität Zürich, hat im ­«Magazin» der Universität die grosse Diskrepanz zwischen den Gesetzesbestimmungen und der Realität im Datenschutz ­kri­tisiert. Laut Gesetz müsste die Datenbearbeitung für die betroffenen ­Personen eigentlich transparent sein. Davon könne keine Rede sein. Was Google, Facebook & Co. mit den Daten tun, bleibe für die Nutzer unklar. Selbst Fachleute könnten den Datenschutzerklärungen nicht wirklich entnehmen, wie und zu welchen Zwecken diese Unternehmen Daten bearbeiten.
Nach dem Datenschutzrecht können Kunden nur rechts­gültig in die Verarbeitung ihrer ­Daten einwilligen, wenn sie die Tragweite kennen. Erhebungen zeigten laut dem Professor, dass bis zu 90 Prozent der Nutzer solche Erklärungen nicht lesen: «Die informierte Zustimmung wird damit zur grössten Lüge im Internet, das Instrument der Einwilligung zur Fehlkonzep­tion.» Dass AGB kaum gelesen werden, hat einen Grund: Wer etwa ein Smart­phone «Samsung Galaxy» kauft, muss sich durch 73000 Wörter kämpfen – das ist der doppelte Umfang eines Romans. Die AGBs des Internetbezahldiensts Paypal sind 20000 Wörter lang. Das ­heisst 330 mal scrollen auf dem ­Handy («K-Tipp» 1/2019).

Martin Burger, 60, Präsident des Obergerichts des Kantons Zürich (SVP), hat an der Feier zur Übergabe der Patente an die frisch diplomierten Anwältinnen und Anwälte bei der Komentierung des musikalischen Rahmenprogramms nicht durchwegs den richtigen Ton getroffen. Einzelne Lieder ­hinterliessen insbesondere bei ­weiblichen Anwesenden einen schalen Nachgeschmack. Kern des Anstosses war der Song «Warnung: Männer suchen stets zu naschen». Eine Künstlerin sang das Lied zu einer Mozart-­Melodie. Im Text heisst es: «Mädchen haben frisches Blut, und das Naschen schmeckt so gut.» Eine andere Textpassage: «Väter, lassts euch Warnung sein, sperrt die Zuckerplätzchen ein – sperrt die jungen Mädchen ein.» Laut einer frischgebackenen Anwältin kommentierte der Präsident das Lied mit den Worten: «Männer suchen stets zu ­naschen, ja, das ist ein Fakt.» 

Für die Anwältin war das Lied «fehl am Platz», sie habe sich «mega genervt». Laut der Sprecherin des Obergerichts, Andrea Schmidheiny, hat die Sängerin die Lieder zusammengestellt. Zum Kommentar des Präsidenten sagte sie, im Manuskript der Rede stehe etwas anderes. ­Nämlich: «Diese Titel sprechen für sich selbst.» 

Michael Nonn, 52, ­Präsident des St. Galler Anwalts­verbands, warnt vor unseriösen Ranglisten und Qualitätssiegeln. Jenes der Zeitschrift «Bilanz» zum Beispiel basiere «auf Empfehlungen hauptsächlich durch andere Rechtsanwälte», kritisierte er im «St. Galler Tagblatt». Vorab zwischen ­grossen Kanzleien ­finde ein ­reger Austausch statt, «man schiebt sich mit gegen­seitigen Empfehlungen in eine gute ­Position». Manche ­Pokale seien einfach zu haben: Man müsse in gewissen ­Magazinen inserieren – «und plötzlich steht der ‹Lawyer Monthly Legal Award 2018› da.» Sein ­Fazit: «Bauernfängerei.»

Auslöser für die pointierten Aussagen im «St. Galler Tagblatt» seien Zuschriften von Mitgliedern gewesen, so Nonn. Der Vorstand sei angefragt worden, wie er zur Verwendung des fraglichen «Bilanz»-Siegels stehe und was er in diesem Zusammenhang zu unternehmen gedenke. Die Verbandsspitze habe in der Folge entschieden, keine aktiven Massnahmen gegen diese Verwendung zu prüfen, sondern «letztlich im Sinne des Konsumentenschutzes potenzielle Klienten öffentlich auf die Problematik hinzuweisen». Nonn, der für sich selbst «nie 5000 Franken pro Jahr für ein  ‹Bilanz›-­Siegel ausgeben würde», machte sich im Zeitungsinterview für den Fachanwaltstitel SAV stark, der erst nach einer Zusatzausbildung vergeben werde.