Der Vorentwurf zu einer eidgenössischen Strafprozessordnung enttäuscht: Das Verfahren liegt weitgehend in den Händen der Polizei statt der Staatsanwaltschaft, der Anwaltsbeizug ist halbherzig geregelt und das Akteneinsichtsrecht gar menschenrechtswidrig gestaltet.



Ende Juni dieses Jahres hat der Bundesrat den Schleier über dem Entwurf zur eidgenössischen Strafprozessordnung gelüftet. Eine umfassende Würdigung dieses Vorentwurfs (im folgenden VE genannt) kann hier noc...