Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat im Jahr 2024 mehr als 10'000 Klagen ­inhaltlich beurteilt. Das ist eine Zunahme von 56 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die Nichteintretensquote von rund 90 Prozent sank auf 70 Prozent. Die Medienabteilung des EGMR spricht von einer Ausnahmesitua­tion, da sehr viele russische Beschwerden beurteilt ­wurden. 

Russland wurde im September 2022 nach dem Angriff auf die Ukraine aus der Konvention ausgeschlossen. Neue Beschwerden sind nur noch hinsichtlich ­Ver­letzungen möglich, die ­zuvor stattfanden. Nun ist die Türkei mit 21'613 Beschwerden Spitzenreiterin bei den hängigen Fällen.

Am häufigsten stellte der EGMR eine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren fest, gefolgt vom Recht auf Freiheit und Sicherheit und vom Folterverbot.