Neue Kompetenzen für die Polizei: Im Kanton St. Gallen können die Ordnungshüter jemanden in Haft setzen, auch wenn er keiner Straftat verdächtig ist. Voraussetzung ist laut Polizeigesetz, «dass eine Person sich oder jemand anderen ernsthaft gefährdet».



Am 1. Januar 2003 tritt im Kanton St. Gallen ein revidiertes Polizeigesetz in Kraft (Gesetzestext siehe www.plaedoyer.ch). Neu kann die Polizei bei «häuslicher Gewalt» Störer aus einer Wohnung weisen, ein befristete...