Mit zwei Checklisten will die «paritätische Kommission Rechtsschutzversicherung» des Schweizerischen Anwaltsverbands (SAV) und des Schweizerischen Ver­sicherungs­verbands «Unsicher­heiten und Ungereimtheiten» beseitigen, die im komplexen Dreiecksverhältnis zwischen Mandant, Rechtsschutzversicherung und Anwalt entstehen. So umschrieb es Kommissionsmitglied Manfred Dähler, Rechtsanwalt in St. Gallen, in ­einem Aufsatz in der «Anwaltsr...