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Plädoyer 2/02
12.04.2002
Letzte Aktualisierung:
19.11.2023
19.11.2023
Nein, es gibt keine Instanz, die die Urteilsfähigkeit eines Papstes rechtlich feststellen und eine Amtsenthebung beantragen kann. Eine Papstwahl wird nur notwendig, wenn der Apostolische Stuhl vakant wird. Und dies ist nur der Fall, wenn ein Papst entweder stirbt oder auf sein Amt verzichtet. Bisher hat es kaum Päpste gegeben, die ihr Amt niedergelegt haben. Der Amtsverzicht von Papst Cölestin V. im Jahre 1294 bildet die Ausnahme. Für einen erzwungenen Amtsverzicht eines Papstes bleib...
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