Bei der Aktiengesellschaft (AG) und bei der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) sind Interessenkonflikte bei konkurrenzierenden Tätigkeiten unterschiedlich geregelt. Dies soll auch nach der geplanten Gesetzesreform so bleiben. Das ist unbefriedigend, weil in der Wirtschaftsrealität beide Rechtsformen eine ähnliche Bedeutung erlangt haben. So ist die AG nicht mehr nur eine Gesellschaftsform für grosse Konzerne, sondern auch für kleinere...