Weiterhin nur nichtssagende Auskunft für Fichierte

Das direkte Einsichtsrecht in die eigenen Staatsschutzakten bleibt Betroffenen auch künftig in aller Regel verwehrt. Das haben National- und Ständerat in der Wintersession mit der Revision des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) beschlossen.

Einsichtsgesuche können zwar in Zukunft direkt an den Bundesnachrichtendienst (BND) gerichtet werden. Ein umfangreicher Kat...