Längere Verjährungsfrist im Kaufrecht

Das Parlament meint es gut mit den Konsumenten. Es hat in der Frühjahrssession die Verjährungsfrist bei kaufrechtlichen Sachgewährleistungsansprüchen auf zwei Jahre verlängert und so mit dem EU-Recht harmonisiert. «Dass das Parlament eine so allgemeine konsumentenfreundliche Regelung gutheisst, ist ein Novum», sagt David Rüetschi vom Bundesamt für Justiz. Nach geltendem Recht gibt Artike...