Grosse Kantone tun sich schwer mit neuem Kindes- und Erwachsenenschutz 

Am 1. Januar 2013 soll das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft treten. Dies hat der Bundesrat Anfang 2011 beschlossen. Doch einigen Kantonen ist das zu früh. So hat Zürich den Bundesrat mit Schreiben vom 4. Mai 2011 um Verschiebung des Inkrafttretens gebeten. Eva Vontobel, im Kanton Zürich für das Projekt zuständig, sieht das Problem in der Grösse des Kantons, di...