Ja, jedenfalls nach dem bisher anerkannten verfassungsrechtlichen Steuerbegriff. Das Parlament hat am 26. September 2014 eine Revision des Radio- und Fernsehgesetzes verabschiedet (Referendumsfrist: 15. Januar 2015). Damit wird ein Systemwechsel bei der Finanzierung von Radio und Fernsehen bezweckt. Neu soll nicht nur zahlen, wer ein Empfangsgerät besitzt und betreibt, sondern grundsätzlich alle Personen eines Haushalts (Haushaltabgabe). ...