1. Haftung des Werkeigentümers

Im Urteil 4A_189/2018 vom 6. August 2018 beurteilte das Bundesgericht eine Haftung für einen Arbeitsunfall auf dem Bau: Eine Malerin war auf ein Baugerüst heruntergesprungen. Das Gerüstbrett brach ein und die Frau stürzte zweieinhalb Meter in die Tiefe. Für die daraus folgende Arbeitsunfähigkeit klagte sie gegen die Eigen­tümerin des Baugerüsts und die Bauherrin in solidarischer Haftba...