Inhalt
Plädoyer 05/2016
26.09.2016
1. Haftung
1.1 SVG
1.1.1 Grobfahrlässig trotz eingehaltenem Tempolimit
In 4A_239/2015 vom 6. Oktober 2015 ging es um einen Motorradlenker, der einen Fussgänger auf einem Zebrastreifen angefahren hatte. Der Lenker war innerorts 40 km/h gefahren, obwohl er von der Sonne geblendet wurde. Trotz der eingehaltenen Höchstgeschwindigkeit beurteilte das Bundesgericht das Verhalten als grobfahrläs...
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