Inhalt
Plädoyer 1/12
23.01.2012
Letzte Aktualisierung:
04.10.2013
04.10.2013
1. Personenrecht
1.1 Namensänderung
Mit der Adoption erhält gemäss Art. 267 Abs. 1 ZGB von Gesetzes wegen die adoptierte Person den Familiennamen des Adoptierenden. Der als Rechtsfolge der Adoption eingetretene Namenswechsel kann nur durch eine Namensänderung nach Art. 30 Abs. 1 ZGB rückgängig gemacht werden, was wichtige Gründe voraussetzt. Ob solche vorliegen, muss die zuständige Behörde ...
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