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Plädoyer 01/2018
05.02.2018
1. Aktenschluss und Novenrecht
Entsprechend den kantonalen Zivilprozessordnungen ist der Zivilprozess der Schweizerischen ZPO relativ streng in eine Behauptungs- und eine Beweisphase unterteilt.2 In der Behauptungsphase haben die Parteien ihre Tatsachenbehauptungen aufzustellen und ihre Beweismittel zu nennen. Der Aktenschluss 3 (auch Novenrechtsschranke 4 oder Präklusion 5 genannt) markiert das Ende der Behauptungsphase.6 Danach sind neue Vorbringen...
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