Inhalt
Plädoyer 06/2018
03.12.2018
1. Strafrecht
1.1 Allgemeine Bestimmungen
Art. 12 Abs. 2 StGB (Eventualvorsatz): Wenn das Risiko einer Kollision mit Todesfolge in Folge eines Überholmanövers derart gross erscheint, dass das Verhalten des beschuldigten Lenkers nur als krass sorgfaltswidrig bezeichnet werden kann, handelt der Täter eventualvorsätzlich. Im vorliegenden Fall ...
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