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Plädoyer 6/05
07.12.2005
Die Schweiz ist im westeuropäischen Vergleich das einzige Land, welches das Berufsrichteramt grundsätzlich allen Absolventen eines Rechtsstudiums offen hält. In allen Nachbarländern kann nur derjenige Richter werden, der nach dem Studium seine Eignung und Fähigkeiten in einer berufsspezifischen Ausbildung und in selektiven Prüfungen unter Beweis stellt: in Frankreich durch Aufnahme in die zweieinhalbjährige Ausbildung an der Ecole Nationale de la Magistratur...
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