Der Zivilstand hat heute immer noch steuerliche Konsequenzen: Ein Doppelverdiener-Ehepaar mit gleich hohem Einkommen wie ein Konkubinatspaar wird bei der direkten Bundessteuer je nach Aufteilung der Arbeitspensen stärker zur Kasse gebeten. Grund: die Progression und das Zusammenzählen der Einkommen der Verheirateten. Das ist verfassungswidrig, wie das Bundesgericht bereits 1984 festgestellt hat.

Nun reagiert FDP-Bundesrat Rudolf Merz auf parlamentarische Vorstösse z...