Das neue Nachrichtendienstgesetz (NDG) soll Gesetzesgrundlage für die Aktivitäten des Geheimdienstes schaffen. Kernstück ist die Neuausrichtung der Informationsbeschaffung. 

Dabei ist eine Reihe schwerer Eingriffe in die Grundrechte vorgesehen. Tangiert sind etwa das Recht auf Achtung des Intim-, Privat- und Familienlebens, das Recht auf Schutz vor Missbrauch der ­persönlichen Daten und die informationelle Selbstbestimmung. Je nachdem, wer betroffen ist,...