Die Post pflegt zurzeit, eingeschriebene Sendungen vom Postboten unterzeichnen zu lassen – statt vom Empfänger. Der Zürcher Rechtsanwalt Felix A. Hollinger erlebte einen solchen Fall: «Die Vorladung zur Konkursverhandlung an meine Mandantin erfolgte per Einschreiben. Im Feld ‹Unterschrift› fand sich die Bezeichnung ‹Corona iV› sowie eine unleserliche Unterschrift.» Es war die Unterschrift des Pöstlers.

Gemäss Post ist...