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Plädoyer 4/01
10.08.2001
Letzte Aktualisierung:
19.11.2023
19.11.2023
Die elektronische Signatur ist nicht marktfähig, weil die Konsumenten die damit verbundenen Kosten nicht bezahlen wollen und die Handhabung noch ungewohnt ist. Zudem ist die Rechtssicherheit ungenügend, wenn kein Zeitstempel verwendet wird.
Der Betrieb eines Zertifizierungsdienstes für elektronische Signaturen ist nur dann erfolgsträchtig, wenn die den Kunden zur Verfügung gestellte elektronische Signatur in ihrer rechtlichen Wirkung der eigenhändigen Unterschrift gleichgeste...
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