Nein. Grundsätzlich bestimmt die Veröffentlichung der Entscheide des Bundes-gerichts in der Amtlichen Sammlung den Zeitpunkt, ab dem ein Anwalt eine neue Rechtsprechung kennen muss. Dies hat das Bundesgericht am 10. Juli 2008 in Fünferbesetzung entschieden (BGE 134 III 534ff.). Ein Anwalt muss also das Internet nicht zwingend konsultieren, um eine Sorgfaltspflichtverletzung auszuschliessen.

 

Diese Recht...