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Plädoyer 02/2017
27.03.2017
Artikel 11 Absatz 2 des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (BPR) gibt dem Bundesrat Leitlinien zur Abfassung des «Abstimmungsbüchleins». Die Leitlinien sind allerdings alles andere als klar. Der Text von Absatz 2 umfasst 800 Zeichen und gibt dennoch keine richtige Antwort. Im Wesentlichen muss der Bundesrat «eine kurze, sachliche Erläuterung» beigeben, «die auch den Auffassungen wesentlicher Minderheiten Rechnung trägt»...
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