Bundesrätin Ruth Metzler setzt sich unter Zeitdruck: Ab Januar 2002 verfügt die Bundeskriminalpolizei wegen der Effizienzvorlage über neue Kompetenzen in den Bereichen Organisierte Kriminalität und Geldwäscherei. Die Bundesanwaltschaft schätzt, dass dies pro Jahr zu 340 zusätzlichen Beschwerden führen wird. Nun existiert aber das Bundesstrafgericht, das diese Beschwerden behandeln soll, gar noch nicht. Unklar ist zudem, wo es seinen Sitz haben wir...