Ja. Genitalverstümmelungen sind zwar in der Regel durch den Tatbestand der Körperverletzung des Strafgesetzbuches (StGB) erfasst. Es ist breiter Konsens in unserer Gesellschaft, dass Genitalverstümmelungen nicht erlaubt sind und irgendwo praktiziert werden sollten. Dies geht jedoch aus dem Text der Artikel 122 und 123 StGB nicht deutlich hervor. Eine eigene Bestimmung oder die ausdrückliche Erwähnung im Rahmen einer der beiden Artikel hätte eine nicht zu un...